Vorschrift

1. ** Jeder Angler, der Mitglied von STW ist, benötigt eine Mitgliedskarte. Die Erlaubnis zum Fischen in den STW-Fischereien ist der aktuelle Eintrag in der STW-Mitgliedskarte und das aktualisierte Fischfangregister ausgestellt, das die Zahlung des Beitrags für das laufende Jahr darstellt.

2. Die im ersten Punkt genannten Unterlagen und die Ausrüstung zum Fang und zur Haltung von Fischen sind den Kontrollbehörden auf Verlangen vorzulegen.

3. Zur Bewachung des gesamten STW-Geländes sind berechtigt: die interne Fischereifeuerwehr, Mitglieder des Vorstandes (mindestens zwei Personen). Polizei- und Forstschutz sowie in besonderen Fällen zwei Vereinsmitglieder sind kontrollberechtigt. Jedes STW-Mitglied ist verpflichtet, die Mitgliedskarte auf Verlangen einem anderen STW-Mitglied vorzulegen.

4.Beim Fischen in unseren Fischereien können Sie zwei Angelruten (Fang ruhig fressender Fische) oder eine Rute (sog. Lebendköder) + eine Rute (Fisch mit stiller Fütterung) verwenden die oben genannte Einschränkung gilt für das Tag- und Nachtangeln.

5. in die Fischfangkartei die Liste der in der Fischerei gefangenen Fische, die in das Register einzutragen sind, die Tagesgrenzen und deren Abmessungen sowie die Fischaufbewahrungsfristen enthalten.

6. Gefischt wird Tag und Nacht nach den im Reglement festgelegten Regeln.

7. Das Nachtangeln im Jahr 2021 findet das ganze Jahr über sieben Tage die Woche statt.

8. Beim Fischen von der Dämmerung bis zum Morgengrauen (nachts) ist der Angler verpflichtet, die Position, die er einnimmt, mit diffusem Licht zu beleuchten, das nicht auf die Wasseroberfläche gerichtet ist. Dies erleichtert die Arbeit der SSR-Wächter und erhöht das Sicherheitsniveau in der Fischerei.

9. Es ist strengstens verboten, den goldenen „roten” Karpfen zu fangen, das Verbot gilt für alle Fischereien.

10. Es ist strengstens verboten, Anker beim Fischen mit der Methode des lebenden oder toten Fischs zu verwenden (nur die Verwendung eines einzelnen Hakens ist erlaubt).

11. Es ist verboten, gefangenen Fisch auszutauschen – Fische im Netz dürfen nicht ins Wasser gelassen werden.

12. Es ist verboten in beiden Teichen gleichzeitig zu fischen.

13. Während des Angelns müssen die Ruten unter ständiger Aufsicht des Anglers stehen, mit Ausnahme eines Satzes von Signalgeräten mit den sogenannten drahtlose Steuereinheit, die elektronisch über die Sammlung informiert.

14. Der Angler ist verpflichtet, einen Kescher, ein eigenes Netz und Werkzeug zum sicheren Aushaken der gefangenen Fische beim Angeln mitzuführen. Es ist nicht akzeptabel, Fische von mehreren Anglern in einem Netz zu lagern.

15. Jeder Angler ist verpflichtet, seinen Angelplatz unabhängig von seinem Zustand sauber zu hinterlassen.

16. Es ist verboten, den Fisch in der Fischerei auszuweiden.

17. in den zur STW-Anlage gehörenden Fischereien sind die Ordnungs- und Feuervorschriften strikt einzuhalten.

18. Es ist strengstens verboten, auf Deichen und auf dem Gelände des Zentrums Feuer zu machen, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen.

19. In den vom STW verwalteten Gewässern ist der Missbrauch von alkoholischen Getränken unter Androhung von Strafen des Peer Tribunal, einschließlich des Entzuges der Mitgliedschaft im STW, verboten.

20. Zufahrt und Parken von Autos nur in ausgewiesenen Bereichen.

21. Es ist strengstens verboten, mit Hunden ohne Leine spazieren zu gehen.

22. Es ist erlaubt, Fische vom Pier zu fangen, es sei denn, eine behinderte Person fischt dort.

23. Ein Angler darf einem Kind bis 14 Jahre oder seinem Ehepartner im Rahmen seines Tageslimits und seiner Position eine seiner Angelruten zur Verfügung stellen (nur im Schwimmerverfahren).

24. ** ein Mitglied des Vereins ist verpflichtet, insgesamt 12 Stunden ehrenamtlich für den Verein zu arbeiten, davon 6 Stunden, für die bis 15. Juni. Gegenwert von 20 PLN für jede nicht vollendete Stunde bis zum 10. Oktober. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt zur Unfähigkeit zum Fangen.

25. Jeder Angler, der die Fanggrenze genutzt hat, hat das Recht, mit Zustimmung der Geschäftsführung ein zusätzliches Fangregister zu erwerben.

26. ** Der Kauf einer anderen Fangliste ist möglich, nachdem die Tat für den Verein gearbeitet wurde oder nach Zahlung eines Barwerts für die nicht geleisteten Stunden.

27. Beim Spinnfischen darf nur eine Rute verwendet werden (das Angeln mit Spinnfischen oder Lebendfischen ist vom 1. Juni bis 31. Dezember erlaubt).

28. Minderjährige Mitglieder von STW dürfen ab 14 Jahren mit der Spinnmethode fischen.

29. Während des Trainings der Kinder der Fischerschule und der Wettbewerbe für Kinder ist der Teichsektor „Jeziorko”, Landzunge bis zur Fußgängerbrücke am Fluss „Przemsza” gesperrt.

30.Die sogenannte lebender Fisch mit einer Lanze.

31. Es ist erlaubt, ferngesteuerte Boote zum Transport von Grundfutter und Angelsets (innerhalb der eigenen Fischerei) zu verwenden..

32. Die Nichteinhaltung des Reglements wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und der Fall automatisch an das Peers’ Court des Vereins verwiesen.

33. Wenn bei der Kontrolle festgestellt wird, dass keine Eintragung in das Register für registrierungspflichtige Fische oder die Haltung von untermaßigen Fischen oberhalb der Grenze, die unter Schutz stehen, erfolgt, wird die Fanglizenz eingezogen und der Fall wird an das Schiedsgericht verwiesen werden.

34. Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten oder Verstößen gegen die geltenden Vorschriften in der Fischerei von STW „Biała Przemsza” sind die folgenden Personen unverzüglich persönlich oder telefonisch darüber zu informieren.

  • Kommandant der SSR – Krzysztof Brzeziński Tel. 513 365 420
  • Präsident der STW- Dariusz Świerczyński tel.516 066 611
  • Schatzmeister-Dariusz Wójcik tel. 513 802 295
  • Gastgeber-Edward Czapla tel. 781 412 647

Das Reglement wurde am 14. Januar 2021 vom Vorstand genehmigt und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

** – gilt nur für Vereinsmitglieder